Preise
Alle Preise für die Miete können Sie auf unserer Website direkt auf der Produktseite jedes Mietgerätes kalkulieren. Bis auf die Versandkosten fallen keine weiteren Kosten an.
Mietzeit
Die von Ihnen bestellte Mietzeit beginnt am Folgetag nach Zustellung des Mietgerätes mit der Post. Haben Sie das Gerät z.B. für einen Tag gemietet und an einem Montag mit der Post erhalten, so ist der Dienstag der Miettag und am Mittwoch müssen Sie das Gerät wieder auf die Post bringen. Ein Wochenende (Lieferung am Freitag, Rücksendung am darauf folgenden Montag) wird als 2 Miettage berechnet. Feiertage vor oder nach einer bestellten Mietzeit werden nicht berechnet.
Versandkosten
Für die Lieferung zu Ihnen wird eine Versandkostenpauschale von CHF 9.90 erhoben. Die Rücksendung per A-Post geht zu Lasten des Kunden. Die Zustellung am Samstag ist für eine Versandkostenpauschale von CHF 24.90 möglich.
Versandzeit
Die Lieferung zu Ihnen erfolgt per A-Post und wird Ihnen innerhalb von 1-2 Werktagen zugestellt. Ist ein bestelltes Gerät defekt oder nicht lieferbar, werden Sie zeitnah telefonisch oder per Mail informiert.
Bestätigung der Bestellung
Haben Sie ein Gerät auf metalldetektor-mieten.ch bestellt, erhalten Sie per eMail eine Bestellbestätigung. Das Vertragsverhältnis kommt durch Ihre Bestellung und die elektronische Annahme dieser Bestellung durch metalldetektor-mieten.ch zustande. Sie können Ihre Bestellung nur solange ergänzen oder annullieren, bis diese durch metalldetektor-mieten.ch versandt wurde.
Zahlungsmethoden
Bei metalldetektor-mieten.ch bezahlen Sie Standardgeräte und Standardmietzeiten bis 7 Tage per Rechnung. Die Rechnung liegt der Lieferung bei und ist zahlbar innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum, Behörden, Firmen und Vereine innerhalb von 14 Tagen.
Bei nicht fristgerechter Bezahlung behält sich metalldetektor-mieten.ch das Recht vor, Ihnen zusätzlich zum Rechnungsbetrag die Unkosten für Mahnungen zu belasten. Erfolgt nach Zusendung einer Zahlungserinnerung innerhalb der gesetzten Frist keine Zahlung, wird eine Mahngebühr in Höhe von CHF 15.00 zzgl Porto erhoben. Bei weiterem Zahlungsverzug werden zusätzliche Mahngebühren in Höhe von CHF 25.00 (Stufe 1) und CHF 50.00 (Stufe 2) erhoben und ein Inkassobüro mit dem Forderungseinzug beauftragt.
Haben Sie Ihren Wohnsitz nicht in der Schweiz oder in Liechtenstein, ist die Hinterlegung eines Depots als Vorkasse notwendig. Dies gilt auch, wenn Sie ein Gerät ins Ausland mitnehmen wollen.
Verspätete Rücksendung
Wenn Sie ein Mietgerät länger als geplant benötigen, können Sie die Mietzeit einfach und unkompliziert per Telefon (079 223 21 68) oder Mail (info@metalldetektor-mieten.ch) verlängern. Nur dann erhalten Sie den günstigen Verlängerungspreis, den Sie auf der Produktseite jedes Mietgerätes kalkulieren können. Ohne abgesprochene Verlängerung wird für jeden weiteren Tag der volle Tages-Mietpreis berechnet.
Versicherung, Schäden, Haftung
Auf dem Postweg ist Ihre Bestellung bis CHF 500 versichert. Hochpreisige Detektoren werden per Einschreiben verschickt und sind bis CHF 1500 versichert. Während der Miete haften Sie bei Verlust oder Beschädigungen am Mietgerät. Im Falle von mechanischen Schäden oder Schäden durch Wasser wird das beschädigte Gerät in eine Vertragswerkstatt des Geräteherstellers geschickt und die Reparaturkosten werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Die Gewährleistung nach Massgabe der folgenden Bestimmungen beträgt für private Endverbraucher 24 Monate und 12 Monate für gewerbliche Abnehmer (Firmen), wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Auf Industriedetektoren erhalten Sie zusätzlich einen Austauschservice, defekte Geräte werden innert maximal 3 Werktagen (inkl. Postweg) ausgetauscht.
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen oder Teile ausgewechselt, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemässe Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte, oder Fremdeingriff sowie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus.
Eine Haftung für normale Abnutzung, Batterien und Akkus ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche gegen metalldetektor-mieten.ch stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. metalldetektor-mieten.ch steht das Recht auf Nachbesserung zu. Minderung oder Wandlung sind ausgeschlossen. Bei einer Reparatur verlängert sich die Gewährleistung auf das Gesamtprodukt nicht.